Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Assoc HR, Musterstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung, Recruiting und HR-Beratung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung und HR-Beratung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
- Personalvermittlung und Direktansprache
- Executive Search
- Bewerbermanagement
- HR-Beratung und Consulting
- Employer Branding
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer zustande, die durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen kann.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind, insbesondere über die Besetzung einer Position durch andere Quellen.
(3) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner für die Zusammenarbeit.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Personalvermittlungen wird die Vergütung mit der erfolgreichen Vermittlung fällig. Als erfolgreiche Vermittlung gilt der Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten.
(3) Bei laufenden Dienstleistungen wie Bewerbermanagement erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Nachbesetzung
(1) Endet das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem vermittelten Kandidaten innerhalb der ersten sechs Monate nach Arbeitsbeginn, unternimmt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einmalig eine Nachbesetzung.
(2) Die Nachbesetzung ist kostenfrei, sofern das Arbeitsverhältnis nicht aus Gründen endete, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
(3) Der Anspruch auf Nachbesetzung verfällt, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend macht.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Eignung vermittelter Kandidaten oder den Erfolg einer Einstellung.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung.
(2) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juli 2024